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Kategorien: fahrerlaubnisbehörde

Foto: pixabay

Pflichtumtausch bei Führerscheinen

Landkreis Barnim informiert: Für ältere Führerscheine gilt seit März 2019 eine Umtauschpflicht. Die erste Frist läuft bereits im Januar 2022 aus. Anträge können bei den Einwohnermeldämtern und der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Wir gestalten Zukunft

Der Landkreis Barnim ist benannt nach dem Höhenzug Barnim zwischen dem Eberswalder und dem Berliner Urstromtal. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt. Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt. Auch die Förderung von Kultur und Sport gehört zu den freiwilligen Aufgaben.

Landkreis Barnim

Am Markt 1
16225 Eberswalde
Deutschland