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Pressemitteilung -

OVG-Urteil zur Finanzierung des Rettungsdienstes

Rettungsdienst im Barnim weiterhin verlässlich - Landrat betont: Kostenfragen dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen

Am Mittwoch, den 28. Januar 2026, fällte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) seine Entscheidung zur Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming. Hierzu stellt der Landkreis Barnim klar: Der bodengebundene Rettungsdienst steht den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin zuverlässig und uneingeschränkt zur Verfügung. Die Versorgungssicherheit im Landkreis Barnim ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Die Entscheidung wird gleichwohl aufmerksam ausgewertet, da Fragen der rechtssicheren und tragfähigen Finanzierung des Rettungsdienstes die Landkreise seit Langem beschäftigen.

Landrat Daniel Kurth betont: "Für die Menschen im Barnim muss klar sein: Medizinische Notfälle dulden keinen Aufschub. Der Rettungsdienst ist für alle da, unabhängig von finanziellen Fragen. Kostenauseinandersetzungen werden zwischen Landkreisen und Krankenkassen geführt und nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen."

Gegenstand des Verfahrens vor dem OVG waren insbesondere sogenannte Fehlfahrten und Fehleinsätze sowie deren Einbeziehung in die Gebührenkalkulation. Das Gericht entschied hierbei im Sinne der Krankenkassen.

Für die Bürgerinnen und Bürger gilt weiterhin uneingeschränkt: Wer den Rettungsdienst ruft, erhält schnelle und verlässliche Hilfe. Es besteht keinerlei Anlass zur Sorge, im Notfall mit Kosten belastet zu werden oder von einer Alarmierung des Rettungsdienstes abzusehen.

Der Landkreis Barnim teilt die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände, dass die Verantwortung für eine rechtssichere und auskömmliche Finanzierung des Rettungsdienstes gemeinsam mit den Krankenkassen und dem Land weiterentwickelt werden muss. Ziel bleibt eine langfristig tragfähige Lösung, die den hohen Qualitätsstandard der Notfallversorgung sichert.

Robert Bachmann
Pressesprecher

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