Pressemitteilung -
Schuleingangsuntersuchungen im Barnim
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Barnimer Gesundheitsamtes führt die Schuleingangsuntersuchungen für jedes im Landkreis wohnende, schulpflichtige Kind im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 durch.
Für noch nicht angemeldete Kinder können ab sofort wieder online Termine gebucht werden.
Die Schuleingangsuntersuchung sind verpflichtend für
- Kinder, die bis zum 30.09. des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr beendet haben, auch wenn ein Antrag auf Rückstellung durch die Eltern gestellt wird,
- Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden und einen entsprechenden Vermerk auf der schulärztlichen Stellungnahme haben,
- Kinder, die vorzeitig die Schule besuchen möchten,
- Kinder, die vom 01.10. bis 31.12. des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr beenden - mit Antrag der Eltern an die Schule,
- Kinder, die vom 01.01. bis 31.07. des Folgejahres das 6. Lebensjahr beenden - mit Antrag der Eltern an die Schule und mit einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Stellungnahme zum Entwicklungsstand.
Kinder mit heilpädagogischer Frühförderung oder einem Integrationsstatus bekommen einen gesonderten Termin vom Gesundheitsamt zugeschickt.
Da die Schuleingangsuntersuchungen Pflichtuntersuchungen in dem Jahr sind, in dem das Kind schulpflichtig wird, bekommen alle Eltern, die ihre Kinder nicht bis zum 30. März 2023 zur Schuleingangsuntersuchung angemeldet haben, einen einzuhaltenden Termin zugeschickt.
Robert Bachmann
Pressesprecher